Mediator Schweinfurt

Mediation klärt verhärtete Fronten

Mediation in
Erbangelegenheiten


Erbangelegenheiten sind oft sehr konfliktbeladen. An größeren und auch kleineren Erbschaften zerbrechen immer wieder ganze Familien. Ein Teil dieses Konfliktpotentials bringen die Beteiligten durch belastete oder ungeklärte Beziehungen mit. Insbesondere wenn diese sich dann auch noch vom Erblasser ungerecht behandelt oder nicht genügend wertgeschätzt fühlen, drohen lange und schwierige Streitigkeiten. Kommt dann zum Gefühl der Enttäuschung auch noch der Neid auf einen Mitbeteiligten, der bei der Verteilung des Erbes "besser weggekommen ist", dann können sich teure und belastende Erbstreitigkeiten entwickeln.

Damit es nicht soweit kommt, kann der Erblasser schon vor seinem Ableben friedensstiftende Maßnahmen ergreifen. So hat es sich bewährt, wenn der Erblasser mit den Erben offen über seinen letzten Willen und über die Erwartungen der potentiellen Erben spricht. Eine Mediation vor dem Erbfall erleichtert die Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags sowie eine Aufteilung von Vermögenswerten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Die gefundenen Vereinbarungen können notariell beurkundet werden und vermitteln so eine hohes Maß an Rechtssicherheit.

Nach Eintritt eines Erbfalls können Mitglieder einer Erbengemeinschaft mit Hilfe einer Mediation ein individuelles Konzept für die Nachlassauseinandersetzung erarbeiten. Dieses Konzept berücksichtigt die Interessen jedes einzelnen Miterben und führt zu akzeptablen und realisierbaren Lösungen. Weiter werden mit Hilfe der Mediation persönliche Streitigkeiten und Konflikte zwischen Miterben begrenzt und aufgelöst. Dies ist für den Familienfrieden ein großer Gewinn.

Die Mediation bekommt im Erbrecht eine immer größere Bedeutung, insbesondere wegen der zahlreichen Vorteile gegenüber einem Gerichtsprozess:

  • Die Mediation führt im Streitfall oft schneller zu einer Lösung als ein Gerichtsprozess, der sich regelmäßig über Jahre hinzieht.

  • Die Mediation ist günstiger als ein langer Rechtsstreit vor Gericht. Bei einem Prozess fallen Gerichts- und Anwaltskosten an, die sich nach dem Streitwert richten. Schon bei einem mittelgroßen Nachlass schnellen die Kosten dabei in die Höhe. Der Mediator hingegen rechnet nach festen Stundensätzen ab, die zwischen den Konfliktparteien geteilt werden.

  • Bei einer Mediation kommen die Beteiligten miteinander ins Gespräch und lösen ihre Konflikte. Die Beziehungen, insbesondere die familiären, werden verbessert. Es gibt keine Verlierer. Im Gegensatz dazu wird im Prozess viel "Porzellan zerschlagen", das nicht mehr gekittet werden kann. Die Anwälte ziehen für ihre Mandanten ins Feld und übrig bleiben kaputte Beziehungen. Der Familienfrieden ist dahin.